Allgemeine Geschäftsbedingungen
· Systron Engineering GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Vertragsabschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.
Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen.
3. Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, excl. Mehrwertsteuer zu verstehen. Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, Rechnung, Bar oder Nachnahme. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang und Verfügbarkeit der Ware. Bei allen anderen Zahlungsarten werden sie direkt zur Zahlung weitergeleitet, wir liefern die Ware sofort nach Zahlungseingang und Verfügbarkeit der Ware. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
Zahlart Kauf auf Rechnung:
Die Rechnung ist zahlbar innert 30 Tagen. Systron Engineering GmbH behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% pro Jahr plus Mahngebühren von CHF 15.00 in Rechnung gestellt. Systron Engineering GmbH ist im Zahlungsverzug zudem berechtigt, die Forderung unter Kostenfolge für den Kunden an Dritte abzutreten oder mit dem Inkasso zu beauftragen. Alle Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich im Eigentum von Systron Engineering GmbH.
5. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal CHF 15.00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die in Evidenz-Haltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von CHF 15.00 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, z.B. die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus den Höchstsätzen der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt.
6. Lieferung, Versand, Transport
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Versand, Montage oder Aufstellung. Die Kosten für den Versand pro Lieferung entnehmen Sie bitte der Seite Liefer- und Versandkosten. Sonderanfertigungen haben in der Regel eine Fertigungsdauer von 10 Werktagen ab Auftragsbestätigung, etwaige Abweichungen werden mit Ihnen vorher kommuniziert.
7. Widerrufsrecht (Ausschliesslich für Verbraucher/Privatkunden)
Auf die bei uns gekauften Produkte gewähren wir Ihnen ein Widerrufsrecht auf unverbauet, unverbrauchte Waren. Vom Widerruf ausgenommen sind individuelle Sonderanfertigungen. Bitte senden Sie uns Ihren Widerruf schriftlich per E-Mail oder Brief innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu. Für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt der Absendung des Widerrufs massgebend. Die Ausübung des Widerrufsrechts bedarf keiner Begründung.
Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
Systron Engineering GmbH
Huebwiesenstrasse 57
CH-8954 Geroldswil
Die Ausübung des Widerrufsrechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückab-wicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurück erstattet werden müssen. Erhaltene Waren sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs zurückzusenden. Wir erstatten Ihnen erhaltene Zahlungen ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs. Wir können die Rückzahlung allerdings verweigern, bis wir die Waren vollständig und unverbraucht zurückerhalten haben. Bitte senden Sie uns die Ware im Falle eines Widerrufs unverzüglich vollständig und mit der Originalverpackung zurück. Die Kosten für die Rücksendung sind von Ihnen zu tragen. Wir werden Ihnen den Kaufpreis nach Eingang der Ware und Prüfung des Sachverhalts zurückerstatten. Wir behalten uns vor, Ersatz für mögliche Beschädigungen oder übermässige Abnutzung vom zu erstattenden Kaufpreis abzuziehen, wenn ein allfälliger Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Feststellung der Art, Beschaffenheit und Funktionstüchtigkeit der Waren nicht notwendig war.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
9. Geringfügige Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Farben und sonstigen angegebenen Toleranzen etc.).
10. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
a) Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
b) Im Sinne des OR/Art.201 ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich zu prüfen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
11. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss der Kunde beweisen. Die von uns bei den gelieferten Waren erteilten Anweisungen zur Benutzung sind unbedingt einzuhalten, die Montage ist durch qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen. Bei Missachtung dieser Anweisungen oder bei der Nichtbeachtung von behördlichen Zulassungsbedingungen entfällt jede Haftung unsererseits.
12. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
a) Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
b) Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
c) Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet , erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung.
d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.
e) Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen.
f) Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
13. Forderungsabtretungen
a) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind bereits jetzt an uns abgetreten.
b) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
14. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungs-betrages berechtigt.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren schweizerische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.